versdb 2025, 8
Sturm
7Ob199/24a
Definition Erdrutsch in den Bedingungen: "Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn."
Allmählich und langsam verlaufende Baugrundverformungen aufgrund von Quell- und Schrumpfvorgängen der im Boden vorhandenen Tone und keine hangabwärts gerichteten Bodenbewegungen sind kein Erdrutsch im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.