Erdrutsch

versdb 2025, 8

Sturm

7Ob199/24a

 

 

Definition Erdrutsch in den Bedingungen: "Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn."

Allmählich und langsam verlaufende Baugrundverformungen aufgrund von Quell- und Schrumpfvorgängen der im Boden vorhandenen Tone und keine hangabwärts gerichteten Bodenbewegungen sind kein Erdrutsch im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.