versdb 2024, 56
OGH 7 Ob 140/24z
Eine Beschädigung des zuvor gestohlenen Fahrzeugs ist vom versicherten Risiko des Diebstahls umfasst. Dafür spricht bereits, dass der VN keinen Einfluss darauf hat, ob der Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug verunfallt und dieses dabei beschädigt. Es besteht somit Deckung aus der Teilkaskoversicherung.