Streitigkeit über Mautgebühr: Deckung im Straf-RS?

versdb 2023, 68

Rechtsschutz

7Ob144/23m

 

Kein durchschnittlich verständiger VN wird die Bestimmungen der BStMG über die Verpflichtung zur Zahlung einer Maut (privatrechtlichen Entgelt) für die Benützung der Mautstraßen als Vorschriften verstehen, die den Verkehr regeln und beschreiben oder sonst der Sicherheit und Ordnung im Verkehr dienen, und damit als Verkehrsvorschriften sondern vielmehr als verkehrswirtschaftliche Regelung. Die vorliegenden Bedingungen sind zwar dadurch gekennzeichnet, dass sie eine eigenständige Definition der Verkehrsvorschriften enthalten, nämlich im Zusammenhang mit der Haltung und bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs geltenden Rechtsnormen. Auch die Zugrundelegung dieser Definition bringt aber kein anderes Ergebnis: Der durchschnittliche verständige VN versteht Bestimmungen über die Zahlung eines privatrechtlichen Entgelts für die Benützung bestimmter Straßen, als solche, die das Recht zur privatrechtlichen Nutzung, nicht aber die Art der verkehrsrechtlichen Verwendung regeln.