Ist Geldübergabe nach Verabreichen von Betäubungsmittel "Beraubung"?

Der Täter mischte dem VN unbemerkt ein Betäubungsmittel in den Kaffee. Er fühlte sich sehr schlecht, konnte keine eigenen Entscheidungen mehr treffen und hörte willenlos auf die Befehle und Anweisungen des Täters. Ein Mann wies den VN an, ihm das Geld zu übergeben. Der VN war durch den Einsatz des Betäubungsmittels jedenfalls in einem willenlosen Zustand, der es ihm unmöglich machte, die Situation rational zu beurteilen bzw. die Anweisungen des Täters kritisch zu hinterfragen oder diesen nicht Folge zu leisten. Aufgrund dieses Zustands machte der VN alles, was ihm aufgetragen wurde.

 

OGH: Auch die (listige) Verabreichung betäubender Mittel gilt als Gewaltanwendung, weil damit ebenfalls eine auch körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Es liegt somit eine versicherte Beraubung vor. 

 

OGH 7 Ob 130/19x, versdb 2020, 5