Unzulässiger Personentransport mit Stapler

Auf der rechten und linken Seite der Hebevorrichtung des Staplers waren Piktogramme angebracht, die verdeutlichen, dass ein Hochheben von Personen mit der Gabel und das Stehen von Personen im Fahrbereich der Gabel verboten ist.

 

Der Lagerleiter wusste, dass ein Personentransport auf der Gabel eines Staplers verboten ist. Ebenso wusste er, dass es verboten ist, auf der Gabel stehende Personen mit dem Stapler hochzuheben. Der Produktionsleiter wusste, dass der Lagerleiter schon früher Personen mit der Gabel des Staplers hochgehoben hatte, um Waren vom Regal zu holen. Der Produktionsleiter hatte ihn deshalb wiederholt darauf hingewiesen, dass dies verboten ist.

 

Bei dieser Sachlage besteht kein Zweifel, dass sich der Lagerleiter ganz bewusst über Betriebsvorschriften betreffend den Gabelstapler hinwegsetzte, sodass der Risikoausschluss erfüllt ist. OGH 7 Ob 8/18d, versdb 2018, 70

 

Einen kritischen Kommentar zur Entscheidung finden versdb Kunden hier.