Unfall: Beweislast für Eintritt des Versicherungsfalles

Ausreichend ist in der Regel, dass Umstände dargetan werden, die die Möglichkeit eines Unfalls naheliegend erscheinen lassen. Dann ist es Sache des Versicherers, diesen prima-facie-Beweis dadurch zu erschüttern, dass er eine ernstlich in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer anderen Ursache oder eines anderen Ablaufs dartut (OGH 7 Ob 47/18i, versdb 2018, 38).

 

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